Sonntag, 28. März 2021

WANTED: "Mr. Invalid"

Wer kann Angaben zu folgender Person machen, die im Usenet als "Mr. Invalid" bekannt ist. Nach eigener Aussage arbeitet Mr. Invalid in einer Werkstatt fuer behinderte Menschen in Bayern, in oder bei Muenchen.

Der Verdacht liegt nahe, dass ich Mr. Invalid folgende Sprueche auf meiner Mailbox/Anrufbeantworter zu verdanken habe:

"Balla, balla, sind Sie, Herr Homilius. Wer arbeiten will, der findet auch Arbeit. Das sei Ihnen mal gesagt."
Von: Anonym, An: 0371-3179677, Datum: 06.05.2020, 17:35:33h
<https://www.xup.in/dl,24841126/voicemail-20200506173533.mp3/>
<https://xup.in/dl,24841126>

"Warum gehen Sie nicht arbeiten, Herr Homilius. Diese Frage lassen Sie offen, unbeantwortet."
Von: Anonym, An: 0371-3179677, Datum: 06.05.2020, 17:44:55h
<https://www.xup.in/dl,17462028/voicemail-20200506174455.mp3/>
<https://xup.in/dl,17462028>

Naehere Hinweise senden Sie bitte an polizei@mailinator.com

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Thomas.Homilius@gmail.com

Donnerstag, 23. Juli 2020

Hausdurchsuchung am 28 Mai 2020 - Der wahre Grund?

Am Donnerstag, den 28 Mai 2020 hat die Polizei Sachsen bei mir eine Hausdurchsuchung veranstaltet. Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war von Richterin am Amgtsgericht Chemnitz Teschner unterschrieben, der Beschluss war vom 24 Februar 2020, Abschrift unterschrieben am 02 Maerz 2020 (Geschaeftszeichen: 11 Gs 146/20, Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18). Meine Computer und meine USB-Sticks wurden beschlagnahmt, selbstgebrannte CD/DVDs wurden nicht beschlagnahmt. Der offizielle Tatvorwurf lautete: "Faelschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB". Offiziell steht die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit diversen Veroeffentlichungen in de.soc.arbeitslos, mit meinen Veroeffentlichungen in diesem Blog hat das rein gar nichts zu tun.

Gut, ich habe meine IT-Sachen am Donnerstag, den 18 Juni 2020 wieder bekommen. Das sind dann zumindest keine "Tatwerkzeuge".

Mal abgesehen davon, dass ich die Tat nicht begangen habe, die Polizei keine Beweise haben kann und hier ins Blaue hinein ermittelt, gehe ich davon aus, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Racheaktion handelt. Das will ich wie folgt begruenden:

2007 habe ich beim Standesamt Chemnitz eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch zu meiner Person beantragt, die auch meine Personenkennzahl (PKZ) der DDR enthaelt. Bekommen habe ich von der Standesbeamten Finn einen Zettel, wo die PKZ abgeschnitten wurde: https://imgur.com/gallery/ligLGpB Kurz darauf folgte eine Hausdurchsuchung bei mir, natuerlich ohne Ergebnis, Usenet-Link: https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.strafrecht/y_mz7C_FsDo/j7ZeMIlHBwAJ

Ende 2019 wendete ich mich in der selben Sache an das Amtsgericht Chemnitz. Das ist ohne Rechtsmittelfrist moeglich. Ich verlangte vom Amtsgericht Chemnitz, dass es das Standesamt Chemnitz anweist, mir ein Dokument mit meiner PKZ darauf zu uebergeben. Am 24 Februar 2020 folgte der Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Chemnitz.

Offensichtlich stehe ich mit einer falschen PKZ im Geburtenbuch. Meine richtige PKZ ist 190972428217. Die Frau Finn und die Polizei wissen davon oder haetten davon wissen koennen.

Verschwoerungstheorie?

Antrag ans Amtsgericht wegen DDR-Geburtsurkunde mit PKZ
https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.datennetze/mKAy2dDIZo8/vC-vEk3qEgAJ

Und besonders das ist wichtig:
https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/
https://xup.in/dl,20933092

Nachtrag vom 10 Februar 2021:

Das Verfahren wurde nun durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz eingestellt.

Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei zum 28 Januar 2019: https://xup.in/dl,13392001

"Sehr geehrter Herr Thomas Homilius,
Ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen:
Verbreitung von Unwahrheiten und Informationen im Namen von Andreas Post im Internet und Usenet ohne dessen vorherige Erlaubnis."


Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war noch etwas konkreter, den habe ich aber derzeit nicht mehr. Ich soll die Person sein, die u.a. als "Andreas Post, AfD Frankfurt " in de.soc.arbeitslos postet.

Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 28 Januar 2021: https://xup.in/dl,33631985

Nun ist das Verfahren abgeschlossen und ich darf die entsprechenden Dokumente veroeffentlichen! Vielleicht verklagt mich Andreas Post noch zivilrechtlich, wer weiss?
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Thomas.Homilius@gmail.com

Hausdurchsuchung am 28 Mai 2020 - Der wahre Grund?

Am Donnerstag, den 28 Mai 2020 hat die Polizei Sachsen bei mir eine Hausdurchsuchung veranstaltet. Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war von Richterin am Amgtsgericht Chemnitz Teschner unterschrieben, der Beschluss war vom 24 Februar 2020, Abschrift unterschrieben am 02 Maerz 2020 (Geschaeftszeichen: 11 Gs 1820/20, Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18). Meine Computer und meine USB-Sticks wurden beschlagnahmt, selbstgebrannte CD/DVDs wurden nicht beschlagnahmt. Der offizielle Tatvorwurf lautete: "Faelschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB". Offiziell steht die Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit diversen Veroeffentlichungen in de.soc.arbeitslos, mit meinen Veroeffentlichungen in diesem Blog hat das rein gar nichts zu tun.

Gut, ich habe meine IT-Sachen am Donnerstag, den 18 Juni 2020 wieder bekommen. Das sind dann zumindest keine "Tatwerkzeuge".

Mal abgesehen davon, dass ich die Tat nicht begangen habe, die Polizei keine Beweise haben kann und hier ins Blaue hinein ermittelt, gehe ich davon aus, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Racheaktion handelt. Das will ich wie folgt begruenden:

2007 habe ich beim Standesamt Chemnitz eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch zu meiner Person beantragt, die auch meine Personenkennzahl (PKZ) der DDR enthaelt. Bekommen habe ich von der Standesbeamten Finn einen Zettel, wo die PKZ abgeschnitten wurde: https://imgur.com/gallery/ligLGpB Kurz darauf folgte eine Hausdurchsuchung bei mir, natuerlich ohne Ergebnis, Usenet-Link: https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.strafrecht/y_mz7C_FsDo/j7ZeMIlHBwAJ

Ende 2019 wendete ich mich in der selben Sache an das Amtsgericht Chemnitz. Das ist ohne Rechtsmittelfrist moeglich. Ich verlangte vom Amtsgericht Chemnitz, dass es das Standesamt Chemnitz anweist, mir ein Dokument mit meiner PKZ darauf zu uebergeben. Am 24 Februar 2020 folgte der Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Chemnitz.

Offensichtlich stehe ich mit einer falschen PKZ im Geburtenbuch. Meine richtige PKZ ist 190972428217. Die Frau Finn und die Polizei wissen davon oder haetten davon wissen koennen.

Verschwoerungstheorie?

Antrag ans Amtsgericht wegen DDR-Geburtsurkunde mit PKZ
https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.datennetze/mKAy2dDIZo8/vC-vEk3qEgAJ

Und besonders das ist wichtig:
https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/
https://xup.in/dl,20933092


Nachtrag vom 10 Februar 2021:

Das Verfahren wurde nun durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz eingestellt.

Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei zum 28 Januar 2019: https://xup.in/dl,13392001

"Sehr geehrter Herr Thomas Homilius,
Ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen:
Verbreitung von Unwahrheiten und Informationen im Namen von Andreas Post im Internet und Usenet ohne dessen vorherige Erlaubnis."


Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war noch etwas konkreter, den habe ich aber derzeit nicht mehr. Ich soll die Person sein, die u.a. als "Andreas Post, AfD Frankfurt " in de.soc.arbeitslos postet.

Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 28 Januar 2021: https://xup.in/dl,33631985

Nun ist das Verfahren abgeschlossen und ich darf die entsprechenden Dokumente veroeffentlichen! Vielleicht verklagt mich Andreas Post noch zivilrechtlich, wer weiss?

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Thomas.Homilius@gmail.com

Mittwoch, 25. März 2020

2006: Verurteilung wegen Diebstahls am Amtsgericht Chemnitz

Am 03 Januar 2007 wurde ich in einer oeffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Chemnitz wegen Diebstahls strafrechtlich verurteilt. Die "Tat" war am 03 Juni 2006.

Das schriftliche Urteil des Richters Karlheinz Gräwe (geb. 1961):
https://xup.in/dl,14562628
https://www.xup.in/dl,14562628/2007-01-23_AG_Urteil-Diebstahl-03-Jan-2007.pdf/

Fuer mich war dieses Urteil des Richters Karlheinz Gräwe nicht korrekt, ich werde das im Folgenden auch begruenden:

Der im Urteil schriftlich beschrieben Tathergang durch den Richter gibt nicht viel her. Er schreibt nur, dass ich die dort bezeichneten Waren "entwendet" haette.

Ich war am 03 Juni 2006 im Supermarkt an der Wartburgstr. in Chemnitz. Ich packte 1 Score-Cola, 2 Dosen Erbseneintopf und 2 Nougatstangen im Gesamtwert von 5,81 Euro in meinen Einkaufswagen und ging damit zur Kasse. Zum Bezahlen wollte ich das Angebot des Supermarktes annehmen und mit meiner EC-Karte der Sparkasse Chemnitz zahlen. Mit dieser Karte hatte ich kurz vorher Briefmarken bei der Post bezahlt, es war auch genuegend Geld auf meinem Konto. Die EC-Karte der Sparkasse Chemnitz sollte definitiv funktionieren.

Beim Bezahlen an der Kasse sagte mir die Kassiererin, dass meine Karte nicht funktionieren wuerde. Ich erwiderte, dass das nicht sein koennte und weigerte mich die Waren wieder an den Supermarkt zurueckzugeben und bot aber die Bezahlung per Ueberweisung an. Schliesslich hatte ich einen gueltigen Vertrag mit dem Supermarkt und es meiner Ansicht nach nicht meine Schuld, dass die Kartenzahlung nicht funktionierte. Der Supermarkt hat nun die Polizei gerufen, die haben mir die Waren weggeneommen und es gab eine Strafanzeige gegen mich.

Selbst wenn ich tatsaechlich nicht rechtmaessiger Besitzer der Waren aus dem Supermarkt gewesen sein sollte, so kann man praktisch nicht davon ausgehen, dass ich mir die Waren (ohne zu Bezahlen) rechtswidrig zuzueignen versucht habe. Immerhin liefen die Waren ueber die Kasse.

Das Urteil des Amtsgericht Chemnitz koennte auch damit zusammenhaengen, dass ich an das Landesamt für Finanzen Dresden am 07 Maerz 2006 eine Entschaedigungsforderung gestellt habe wegen der Enteignung durch die Polizei:
https://xup.in/dl,81052950
https://www.xup.in/dl,81052950/2006-03-07_LfF_Forderung-Entschaedigung.pdf/

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Thomas.Homilius@gmail.com

Sonntag, 12. Januar 2020

"Thomas Homilius" - Zufaellige Namensgleichheit oder Fakes?

(Links: 2019-12-08_Namensgleichheit-oder-Fakes)

Mein Name ist Thomas Homilius, geboren am 19 September 1972 in 'Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz'. Das ergibt sich aus meinem Personalausweis und aus meiner Geburtsurkunde.

Personalausweis von Thomas Homilius

Wenn ich im Internet nach meinem Namen "Thomas Homilius" bei Google suche, dan stosse ich nicht nur auf Beitraege von mir selbst, sondern auch auf Personen, die den gleichen Vor- und Nachnamen wie ich haben wollen. Die Frage, die ich mir dann stelle ist: Sind diese Personen alle tatsaechlich echt oder ist das eine Art Betrug? Gibt es hier nur eine zufaellige Namensgleichheit oder sind hier Fakes am Werk?

AfD-Stadtrat: So sitzt im Jahr 2019 ein "Thomas Homilius" von der Partei die AfD in der Stadt Ostritz im Stadtrat: https://archive.is/EHfGm. Diesen Herren kann man angeblich laut dieser Seite unter der E-Mail-Adresse awhomilius@t-online.de und unter der Adresse: Hauptstr. 91, 02899 Ostritz, OT Leuba erreichen. Laut der Seite https://afdgoerlitz.de/stadtrats-u-gemeinderatswahlen/, die ich hier ins Archiv genommen habe: https://archive.is/YlzCO war dieser "Thomas Homilius" im Jahr 2019 schon 71 Jahre alt, Rentner, verheiratet und hat 4 Kinder. Sein Politikschwerpunkt ist die "Kommunalpolitik". Vier Kinder, wer soll das glauben? Ist dieser Herr auch bei der Deutschen Rentenversicherung registriert, von der er seine Altersrente bezieht?

Dieser "Thomas Homilius" scheint derselbe Typ zu sein, der in Ostritz mal eine Firma namens Geländewagen Homilius (Inhaber: Petra Homilius, Hauptstraße 99 a, D-02899 Ostritz) gehabt hat. In der URL https://gelaendewagen-thomas-homilius.weebly.com/ (toter Link) ist sein vollstaendiger Name noch aufgefuehrt, Quelle: https://gelaendewagen-homilius.weebly.com/impressum.html (https://archive.is/5EdLv).

Zitat von der Website: "In den 80 iger Jahren war ich technischer Berater der Zeitschrift Off Road." (Info dazu: OFF ROAD Verlag AG, Alte Landstraße 21, 85521 Ottobrunn). Der gute Mann ist also ein Westimport und nicht aus der DDR. Eine Zeitschrift "Off Road" gab es in der DDR nicht. Was will er aber ausgerechnet in Ostritz (Sachsen)?

Schufa-Eintraege: In meinem Schufa-Eintrag vom 10 Maerz 2012 [Link, xup.in-Link] fanden sich folgende fehlerhafte Adresseintraege zu meiner Person:
  • Schuenebuschstr. 16a, 31311 Uetze
  • Hinterstr. 12, 57072 Siegen
  • Turmstr. 41, 10551 Berlin
  • Akazienstr. 95, 46049 Oberhausen
Diese obigen Adressen hat die Schufa alle mir zugeordnet. Name (Thomas Homilius), Geburtstag (19 September 1972) und Geburtsort (Karl-Marx-Stadt) sind bei diesen Personen identisch, somit hat die Schufa angenommen, dass diese Adressen alle mir zuzuordnen sind. Das ist natuerlich eine Form von Identitaetsmissbrauch. Da frage ich mich allerdings, warum diese Leute gerade mich ausgesucht haben?

Die Deutsche Telekom hat mich sogar am 23 Januar 2012 als "Thomas Homilius, Turmstr. 41, 10551 Berlin" verklagt [Klageschrift, xup.in-Link]. Jemand hat in meinem Namen einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Die Klageschrift wurde aber an "Thomas Homilius, Heusteig 1, 09114 Chemnitz" geschickt.

Gartenfreund Thomas Homilius: Der Landesverband Sachsen der Kleingaertner e. V. (LSK) vergibt die Silberne Ehrennadel. Ein Gartenfreund Thomas Homilius erhielt diese Silberne Ehrennadel im Jahr 2016:
"Auszeichnung mit der Silbernen Ehrennadel des LSK im Jahr 2016

17.04.2016: KGV "Rosenfreunde" e.V., Gartenfreund Thomas Homilius"

Die Webseite dieses KGV ist https://www.gartenverein-rosenfreunde-zwickau.de/. Die betreffende Webseite ist nicht mehr zu erreichen, ich habe sie aber bei mir abgespeichert [Gartenfreund_Thomas_Homilius.zip]. Ich werde demnaechst mal eine E-Mail an den KGV "Rosenfreunde" e.V. (kgv-rosenfreunde-zwickau@gmx.de) schreiben mit der Frage, wo denn der "Gartenfreund Thomas Homilius" abgeblieben ist.

Siemens-Mitarbeiter Thomas Homilius: Auf Linkedin ist ein "Thomas Homilius" als "Externer Mitarbeiter bei Siemens Healthcare" aufgetaucht. Ein Snapshot der LinkedIn-Seite aus dem Jahr 2017 gibt es hier: https://imgur.com/gallery/zmq82di. Wenn dieser "Thomas Homilius" Einnahmen oder Lohn von Siemens erhaelt, dann muss diese Person auch dem Finanzamt bekannt sein. Meine Steuernummer sollte dieser "Thomas Homilius" jedenfalls nicht haben.

LinkedIn-Profile: Eine "Thomas Homilius"-Liste vom 06 Januar 2020 bei LinkedIn habe ich [hier] und [xup.in-Link].

Autohaendler Thomas Homilius: Ein "Thomas Homilius" betaetigt sich als Neu- und Gebrauchtwagenhaendler unter der Adresse: Lindenstr. 3, 35619 Braunfels - Philippstein, Hessen. Ich habe die entsprechende Seite ins Archiv genommen: https://archive.is/SvP79.

FernUniversitaet Hagen: Da hat sich ein "Thomas Homilius" an der FernUniversitaet Hagen zum Wintersemester 2014/15 immatrikuliert. Ich erhielt deswegen eine E-Mail an die Adresse thomashomilius@emailn.de, die ich zwischenzeitlich "gekapert" habe. Antwort:
"Ich werde Kontakt mit der Person aufnehmen, die diese E-Mail benutzt hat und um Klärung des Sachverhaltes bitten." [E-Mail, xup.in-Link]
Wird denn bei der FernUniversitaet Hagen keine Identitaetspruefung vorgenommen?

Werkstudent der Cerner Health Services Deutschland GmbH: Die Techniker Krankenkasse schrieb mir mit Schreiben vom 13 April 2021 "Ihr Arbeitgeber, die Firma Cerner Health Services Deutschland GmbH hat Sie ab dem 1. März 2021 als Werkstudent angemeldet." Ich sollte der Krankenkasse eine Immatrikulationsbescheinigung geben. Ich bin aber weder Student, noch habe ich mit diesem Unternehmen einen Arbeitsvertrag. Weitere Infos, siehe in de.soc.recht.arbeit+soziales

Ich bezweifle, dass diese Personen seit ihrer Geburt den Namen "Thomas Homilius" tragen, kann es allerdings nicht beweisen. Der Name "Thomas Homilius" ist so selten, dass Zweifel tatsaechlich berechtigt sind. Weder bin ich mit diesen anderen Personen mit dem Namen "Thomas Homilius" verwandt, befreunet, noch habe ich diese Personen irgendwie "bestellt" meinen Namen zu benutzen!

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Thomas.Homilius@gmail.com

Dienstag, 15. Oktober 2019

1991/1992 Bundeswehrzeit von Thomas Homilius

Original: https://thomashomilius.blogspot.com/2019/09/19911992-bundeswehrzeit-von-thomas.html

Ich schreibe diesen Artikel, weil Zweifel und Fragen zu meiner Bundeswehrzeit als Wehrpflichtiger im Internet aufgekommen sind. So wurde im Jahr 2019 der Eintrag zu meiner Bundeswehrzeit in meinem Facebook-Profil von mir Unbekannten ohne Vorwarnung geloescht. Wie das geht, weiss ich auch nicht. Ich muss wohl noch froh sein, dass nicht mein ganzes Facebook-Profil geloescht wurde!

Ich habe meinen Wehrdienstausweis, Wehrdienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis von der Bundeswehr im Internet veroeffentlicht: https://imgur.com/gallery/fQLl256

Meine Wehrdienstzeit war vom 01 Juli 1991 bis zum 30 Juni 1992. Am Ende meiner Wehrdienstzeit habe ich als Entlassungsgeld einen Order- und Verrechnungsscheck der Bundesbank in Hoehe von 2.000 DM erhalten. Ich bin also ganz regulaer entlassen worden.

Die Einloesung des Order- und Verrechnungsschecks ging nur auf ein Girokonto auf meinen Namen. Ich habe zu diesm Zweck am 29 Juni 1992 im Beisein meiner Mutti ein Girokonto eroeffnet bei der Stadtsparkasse Chemnitz (jetzt: Sparkasse Chemnitz), Geschaeftsstelle Stollberger Strasse 135. Meine damalige Kontonummer bei der Stadtsparkasse Chemnitz lautete 46832719, heute habe ich eine andere Kontonummer, es ist im Prinzip aber immer noch dasselbe Girokonto. Bei der Kontoeroeffnung hat die blondierte Sparkassenangestellte mir ein falsches Geburtsdatum untergejubelt, der "19.05.1972" ist falsch, richtig ist der 19 September 1972.

Ich war 1/4 Jahr meiner einjaehrigen Wehrpflichtzeit in LANDSHUT/Bayern stationiert und das restliche 3/4 Jahr in POTSDAM/Eiche, das war nicht gerade in Wohnortnaehe. Ich war die ganze Zeit Kanonier und hatte ein rotes Barett. "Funker", wie in meinem Wehrdienstausweis angegeben, war ich nicht.

Auf meiner Erkennungsmarke stand nicht etwa meine Personenkennziffer der Bundeswehr (190972H70320), wie zu erwarten waere, sondern nur mein Vor- und Nachnahme und die Blutgruppe, also: "Thomas Homilius 0 +"). Die Halskette fuer meine Erkennungsmarke habe ich heute noch, die Erkennungsmarke selber nicht mehr. Ich erinnere mich deshalb so genau, weil ein anderer Wehrdienstleistender, ein Kollege, die Blutgruppe "B" auf seiner Erkennungsmarke hatte. Dieser sah ein bisschen aus, als haette er einen leichten Leberschaden. Er behauptete zwar, er kaeme aus (Ost-)Deutschland, aber ich wuerde heute sagen, dass seine Heimat eher Indien ist, seine Blutgruppe "B" ist auch Indiz dafuer. Laut meinem Impfbuch der Bundeswehr hatte ich am 29 Juli 1991 eine Polio-Schluckimpfung.

Mein Batteriechef in LANDSHUT und Arzt Herr Oberstleutnant Graaf hat in einer Vorlesung fuer uns wehrpflichtige Soldaten ungefaehr erzaehlt, dass wer Augenfarbe blau nicht hat, aber haben will, er in den Personalbogen die Augenfarbe "blaugrau" reinschreiben muss. Das hat mich verunsichert, ich habe ihn so verstanden, dass es Augenfarbe blau im Westen (Ich bin Ossi) gar nicht gibt. Mein alter DDR-Ausweis, wo Augenfarbe blau fuer meine Person drin stand, zaehlt dann natuerlich nicht. So habe ich faelschlicherweise fuer mich Augenfarbe "blaugrau" reingeschrieben. Diese Angabe wurde dann in meinem Wehrdienstausweis fehlerhaft uebernommen.

Scharf geschossen habe ich mit dem G3-Gewehr, Pistole P1 9mm, Uzi 9mm und spaeter in POTSDAM mit der Kalaschnikow AK-74 Kleinkaliber. Die AK-74 hatte kein Rollenverschluss wie das G3, ausserdem musste man beim Laden der AK-74 diese erst entsichern, das war ein Sicherheitsproblem bei der AK-74.

In LANDSHUT hatte ich meine normale Grundausbildung, in POTSDAM war ich im Stab eingesetzt.

In POTSDAM musste ich die NVA-Dienstvorschriften, die in einem Keller lagen, sortieren und dann in Kartons mit Inhaltsangabe verpacken. Die Kartons wurden dann nach Bonn verschickt. Wahrscheinlich habe ich folgende NVA-Dienstvorschriften unrechtmaessig entwendet und zu mir nach Hause genommen: Kampfflugzeuge der NATO (1987), Hubschrauber der NATO (1987), Luftabwehrmittel der NATO (1988) und Schuetzenwaffen der NATO (1989). Diese NVA-Vorschrifetn habe ich alle noch: https://imgur.com/gallery/x9J1d70

In der Vorschriftenstelle musste ich Ergaenzungslieferungen in die Dienstvorschriften der Bundeswehr (Loseblattsammlungen) zusammen mit einem Stabsunteroffizier einsortieren.

Als meine eigentliche Aufgabe als Kartenverwalter musste ich zuerst alte NVA-Karten zusammenkleben und ausgeben zusammen mit einer weiblichen Zivilangestellten. Sie war erst NVA-Soldatin, im Zuge der Uebernahme durch die Bundeswehr konnte sie jedoch nicht Soldat bleiben, da damals in der Bundeswehr grundsaetzlich keine Frauen Soldat sein konnten. Als diese Frau aus dem Dienst entlassen war, musste ich normale Bundeswehrkarten (MGRS-Karten) zusammnekleben und ausgeben, die alten NVA-Karten wurden dann nicht mehr benoetigt.

Mein Dienstzeugnis wurde zwar vom Kompaniechef unterschrieben, es hat jedoch mein Chef im Stab, ein Oberstabsfeldwebel, geschrieben. Er hielt mich wahrscheinlich fuer geistig unterbelichtet, deswegen ist mein Dienstzeugnis auch nicht besonders gut.

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Thomas.Homilius@gmail.com

Donnerstag, 7. Juni 2018

Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz

Original: Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz

Uebergabe meines handschriftlich verfassten Testaments vom 30 Juni 2009 im Amtsgericht Chemnitz und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer
Links:
2009-06-30_Testament-Ausschluss-Vermaechtnis, (Kopie Ondrive)

Am 30 Juni 2009 verfasste ich mein handschriftlich geschriebenes Testament in Chemnitz (Datei: 2009-06-30_Testament-Ausschluss-Vermaechtnis.png [3 MB], direkt).

Am 05 Januar 2018 ab 08:30 Uhr war ich im Amtsgericht Chemnitz. Dort uebergab ich mein handschriftliches Testament vom 30 Juni 2009 und beantragte die besondere amtliche Verwahrung meines Testaments (Datei: 2018-01-05_Testamentsuebergabe_Herr-Wuestenberg.pdf, direkt).

Der zustaendige Justizbeschaeftigte musste fuer diesen Vorgang erst eine Akte anlegen und die dazugehoerige Rechnung schreiben. Ich musste deshalb spaeter noch ein weiteres Mal zum Amtsgericht kommen, um die Rechnung zu bezahlen.

Zusaetzlich zur amtlichen Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht Chemnitz wird das Testament beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer registriert. Die Kosten fuer die Testamentsverwahrung am Amtsgericht Chemnitz betragen 75 Euro und fuer die Registrierung im Zentralen Testamentsregister muss ich 18 Euro bezahlen, da das Amtsgericht die Gebuehr der Bundesnotarkammer nicht von mir entgegennimmt.

Am 11 Januar 2018 erhielt ich ein Schreiben des Amtsgericht Chemnitz mit Datum 10 Januar 2018. Dieses Schreiben enthielt neben dem Aktenzeichen des Amtsgericht Chemnitz die Eingangsbestaetigung des Zentralen Testamenstregister der Bundesnotarkanmmer fuer meine Neuregistrierung mit folgenden Aktenzeichen:
  • Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: IV 5036/18
  • Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer:
  • Vorgangsdatum: 10.01.2018
  • Registrierungsnummer: 31292081
  • Verwahrstelle: Amtsgericht Chemnitz
  • Anschrift Verwahrstelle: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
  • ZTR-Verwahrnummer: 11/2018
  • Eigenes Verwahrkennzeichen: VerB-Nr.: 14915, IV 5036/18
(Datei: 2018-01-10_AG_Chemnitz_Eingangsbestaetigung_ZTR.pdf, direkt)

Am 12 Januar 2018 bezahlte ich bei der Zahlstelle im Amtsgericht Chemnitz die Gebuehren fuer die Testamentsverwahrung in Hoehe von 75,00 Euro in bar.
(Datei: 2018-01-12_AG_Chemnitz_Quittung-Testamentsverwahrung75EUR.pdf, direkt)

Am 12 Januar 2018 erhielt ich den Gebuehrenbescheid des Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer mit Datum 10 Januar 2018 fuer die dortige Registrierung meines Testaments in Hoehe von 18,00 Euro [Kassenzeichen: TP2163355CETJME, Postbank Berlin, IBAN DE77100100100300200101, BIC: PBNKDEFF].
(Datei: 2018-01-10_Bundesnotarkammer_Gebuehrenbescheid-Registrierung-Testament18EUR.pdf, direkt).
Die Gebuehr in Hohe von 18,00 Euro wurde am 15 Januar 2018 angewiesen.

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Autor: Thomas.Homilius@gmail.com

Mittwoch, 6. Juni 2018

Stasi-Unterlagen von Thomas Homilius

Original: Stasi-Unterlagen von Thomas Homilius

Antrag auf Einsicht in meine Stasi-Unterlagen vom 11 Juli 2016
Links:
2016-07-11_Antrag-Einsicht-Stasiunterlagen (Kopie Ondrive)

Vorneweg muss ich sagen, dass ich mich selber nicht als Stasi-Opfer sehe. Ich wusste bis zur Wende im Jahr 1989/90 auch nicht, was die Stasi oder das MfS war. Zum Zeitpunkt der Waehrungsunion in der DDR am 01 Juli 1990 war ich 17 Jahre alt. Ich hatte bis dahin keinen offiziellen Kontakt zu Stasileuten gehabt. Deshalb erwarte ich, dass keinerlei Stasi-Unterlagen ueber mich vorhanden sind.

Am 11 Juli 2016 gegen 13:15 Uhr habe ich mein unterschriebenes Antragsformular auf Einsicht in meine Stasi-Unterlagen in der Aussenstelle des BStU, Jagdschaenkenstrasse 52, 09117 Chemnitz in der 5. Etage abgegeben (Datei: 2016-07-11_Antrag-ausgefuellt_Thomas-Homilius.pdf, direkt). Ich habe in diesem Antragsformular auch meine PKZ der DDR: 190972428217 angegeben, ausserdem habe ich angegeben, dass fuer die Bearbeitung meines Antrags durch die Behoerde keine Eilbeduerftigkeit besteht.

Am 20 Juli 2016 erhielt ich die Eingangsbestaetigung zu meinem Antrag. Mein Antrag wird unter der Tagebuchnummer 001231/16C gefuehrt (Datei: 2016-07-19_BStU_Eingangsbestaetigung.pdf, direkt).

Mit dem Brief des BStU mit Datum 29 September 2016 erhielt ich dann die Information, dass keinerlei Stasi-Unterlagen ueber mich vorhanden sind (Datei: 2016-09-29_BStU_keine-Hinweise-auf-Unterlagen.pdf, direkt):

"Die Recherchen in allen nach Ihren Angaben infrage kommenden Karteien haben ergeben, dass zu Ihrer Person keine Hinweise auf Unterlagen vorliegen."

Damit ist der Vorgang beendet.

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Autor: Thomas.Homilius@gmail.com

Dienstag, 5. Juni 2018

VZ1999 ESt-Erklaerung 1999 vom 08 Maerz 2006 (7 Jahre spaeter!)

Original: VZ1999 ESt-Erklaerung 1999 vom 08 Maerz 2006 (7 Jahre spaeter!)

Wie ich einen Bescheid fuer meine Einkommensteuererklaerung 1999 im Jahr 2006 doch noch erhielt!
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VZ1999: ESt-Erklaerung und ESt-Bescheid, Verlustvortrag 150 DM (Kopie Ondrive)

Am 08 Maerz 2006 gab ich meine Einkommensteuererklaerung fuer 1999 beim Finanzamt ab (Datei: 2006-03-08_FA_ESt1999.pdf, direkt). Ich hatte fuer 1999 keine Einnahmen aber Werbungskosten in Hoehe von 150 DM. Es sollte vom Finanzamt Chemnitz-Mitte ein Verlustvortrag festgestellt werden.

Problematisch war nicht die Einkommensteuererklaerung 1999 an sich, sondern der Zeitpunkt der Erklaerung (Jahr 2006). Nach damaligen Recht musste eine so genannte "Antragsveranlagung" bis zum 31 Dezember 2001 (innerhalb 2 Jahre) abgegeben werden, damit diese vom Finanzamt bearbeitet wurde.

Demzufolge erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt mit Datum 09 Maerz 2006 ohne Rechtsbehelfsbelehrung:

"Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung 1999
Ihr Antrag vom 08.03.2006

Sehr geehrter Herr Homilius,

der Antrag Ihres Mandanten auf Einkommensteuer-Veranlagung 1999 ist erst nach Ablauf der Abgabefrist (31.12.2001) hier eingegangen. [...]"


Ich legte dagegen Einspruch am 02 August 2006 ein:

"Außerdem haben Sie durch Ihren Bescheid mit Datum 09. März 2006 (ohne Rechtsbehelfsbelehrung) meine Bearbeitung der Steuererklärung 1999 abgelehnt. Auch gegen diesen Bescheid lege ich hiermit EINSPRUCH ein. Die Abgabefrist meiner Steuererklärung 1999 endet zum 31. Dezember 2006."

Das Finanzamt schickte mir danach mit Schreiben vom 16 August 2006 einen formellen Ablehnungsbescheid "NV-Verfuegung ueber Einkommensteuer" fuer das Jahr 1999 mit Rechtsbehelfsbelehrung. Dagegen legte ich nochmals Einspruch zum 21 August 2006 ein bzw. bekraeftigte meinen Einspruch vom 02 August 2006.

Zwischenzeitlich wurde mein erster Einspruch (02 August 2006) gegen den ("Nicht-")Bescheid des Finanzamtes (09 Maerz 2009) vom Finanzamt am 27 September 2006 zurueckgewiesen, weil das Finanzamtschreiben vom 09 Maerz 2006 an mich angeblich kein Verwaltungsakt war. Das war aber egal, weil mein zweiter Einspruch vom 21 August 2006 ganz sicher ein zulaessiger Einspruch war!

Ich begruendete meinen Einspruch folgendermassen:
  • es gilt eine 7jaehrige Festsetzungsfrist fuer die ESt 1999 und nicht die 2jaehrige Frist fuer Antragsveranlagungen, die Abgabefrist fuer die ESt-Erklaerung endet somit am 31 Dezember 2006.
  • ich habe keine Einnahmen und meine Werbungskosten koennten auch Betriebsausgaben sein, somit sind die Vorschriften zur Antragsveranlagung nicht anzuwenden.


Endlich war es soweit: Mit Bescheid vom 03 November 2006 (Datei: 2006-11-03_VZ1999_BESCHEID_Verlust-und-ESt.pdf, direkt) wurde mir der Werbungskostenabzug und ein Verlustvortrag von 150 DM gewaehrt!

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Autor: Thomas.Homilius@gmail.com
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